Straf- und Verkehrsrecht

 Das Strafrecht gehört zu den klassischen Rechtsgebieten der anwaltlichen Tätigkeit und die Sozietät vertritt auch hier ihre Mandanten mit dem Ziel, die bestmöglichste Konfliktlösung zu erreichen. Die Beratung erfasst das klassische Gebiet der Strafverteidigung und der Erstattung von Strafanzeigen, Fragen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten und bis hin zu Problemen des Wirtschaftsstrafrechts. Auch hier bildet die langjährige Erfahrung unserer Anwälte eine erfolgversprechende Grundlage.

In diesem Zusammenhang stellt das Verkehrsrecht eine Schnittstelle zur strafrechtlichen Tätigkeit unserer Anwälte dar. Neben Fragen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten unter verkehrsrechtlichen Aspekten berät das SBZW-Team seine Mandanten bei der zivilrechtlichen Schadensabwicklung, der Unfallregulierung und bei allen Fragen rund um Sach- und Personenschäden. Durch Korrespondenz mit dem Unfallgegner und Versicherungen erarbeitet die Sozietät optimale Lösungen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:

  • Strafverteidigung
  • Wirtschaftstrafrecht
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Nebenklage, Privatklage
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vermögens- und Bestechungsdelikte
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Insolvenzstrafrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Führerscheinentzug, Fahrerlaubnisentzug
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • Unfallregulierung