Medizinrecht

Im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrungen und wissenschaftlich detaillierte Rechtskenntnisse. Wir vertreten dabei sowohl die Interessen von Patienten aber von den jeweiligen Berufsträgern.

Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören Fragen der Arzthaftung sowie des Krankenhaus- und Klinikrechts. Wir beraten Krankenhäuser sowie Berufsträger umfassend, zum Beispiel beim Abschluss und der Überprüfung von Versorgungsverträgen, im Zulassungsrecht, in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen der Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen sowie auch bei den kassen- und privatrechtlichen Abrechungsproblemen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:

  • Beratung und Prozessführung bei sämtlichen arztrechtlichen Verfahren
  • Ärztliche Kunstfehler und Arzthaftungsprozesse
  • Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Praxisübernahmen, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Gründung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften
  • Ärztliches Zulassungsrecht, Vertragsarztrecht
  • Kassenärtliche Abrechnungsverfahren
  • Privatärztliche Abrechungsprobleme
  • Krankenhaus- und Klinikrecht