Immobilien-, Bau-, Mietrecht
In dem Rechtsgebiet des Bau- und Architektenrechts beraten wir Sie sowohl im privaten Baurecht als auch bei Anliegen des öffentlichen Baurechts. Dementsprechend sind wir breit aufgestellt und betreuen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens, Konfliktlösungen im Nachbarrecht und der Erstellung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen. Ferner übernehmen wir das Projektmanagement und beraten bei Immobilientransaktionen. Ebenso stehen wir Ihnen bei Problemen mit Haftungsfragen, der Schadensabwicklung und der Bauinsolvenz beratend zu Seite.
SBZW berät Sie im Immobilienrecht bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Bauträgerverträgen zum Erwerb von Immobilien. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die rechtliche Beratung bei allen Formen der Verwertung und Verwaltung, vor allem beim Abschluss von Kaufverträgen, von Mietverträgen sowie dem Facility Management. Bei der Mandantenberatung wird dabei stets darauf geachtet, die dargestellten Schritte gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich zu optimieren. In diesem Zusammenhang bildet auch das Rechtsgebiet des Mietrechts einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Mandantenbetreuung. Dazu gehört die Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen genauso, wie Fragen rund um Kündigung, Räumung und einer möglichen Schadensabwicklung.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:
- Bauprozess und selbständiges Beweisverfahren
- Bauvertrag, Werkvertrag, VOB-Vertrag
- Baumangel und Gewährleistungsansprüche
- Bauzeitverzögerung
- Werklohnklagen
- Architektenrecht, Architektenhaftung / Architektenhonorar
- Architektenvertrag
- Maklervertrag und Maklerprovision
- Baunachbarrecht
- Baugenehmigung
- Nachbarwiderspruch
- Abrissverfügung
- Grundstücksrecht
- Überbau / Nachbarrecht
- Mietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht
- Beratung von Vermietern, Erstellung von Mietverträgen
