Erb- und Familienrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der Sozietät stellen das Erbrecht und das Familienrecht dar, wobei wir unseren Mandanten bei allen Problemen rund um die Testamentvollstreckung, der Nachlass- und Vermögensverwaltung sowie dem Pflichtteilsrecht beratend zur Seite stehen. Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir im Stande, unsere Mandanten bei der Testamentsgestaltung erfolgreich zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Fragen möglicher gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, der Unternehmensnachfolge sowie der Stiftungsgründung.
Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Beratung bildet das Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, des Ehegatten- sowie Kindesunterhalts. Aufgrund unserer fachlichen Spezialisierung beraten wir unsere Mandanten im Hinblick auf alle Probleme des Familienrechts. Dies gilt auch für Fragen rund um die Scheidung und deren rechtliche Folgen.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:
- Gestaltung der Erbfolgeregelungen
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsfragen
- Testamentsvollstreckung
- Stiftungen
- Trennung und Scheidung
- Vermögensfragen
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Hausrat
- eheliche Wohnung
- Unterhaltspflichten
- Abstammungsfragen
- Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Unterhaltsansprüche wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes
- bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen
