Bank-, Kapitalmarkt-,Gesellschaftsrecht

Neben Banken, Konzernen, Groß- und mittelständischen Unternehmen im In- und Ausland berät die Sozietät den einzelnen Bankkunden vollumfänglich. Persönliches Engagement und individuelle Beratung sind Grundlage für innovative Lösungen und Verhandlungserfolge. Im Bereich Asset Finance (Leasing, Factoring, Securitisation) vertreten wir Banken, Leasinggesellschaften und andere Finanzunternehmen, aber auch Industrieunternehmen. Dies gilt auch für die Beratung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen. Weitere Beratungsfelder stellen Anlageberatung, Kreditsicherung, Bankverträge und Kontorecht dar. Ebenso stehen unsere Anwälte bei jeglichen Fragen bezüglich Depot- und Investmentgeschäften und der Immobilienfondsbeteiligung zur Seite.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erstreckt sich unsere Betreuung von Fragen zur Gründung einer Gesellschaft bis hin zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Dementsprechend reicht unser Beratungsspektrum von aktien- und konzernrechtlichen Fragen bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften. Wir beraten beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Führungskräften und bei Übertragung von Gesellschaftsteilen oder beim Unternehmenskauf. Ebenso in Umwandlungsfragen stehen wir unseren Mandanten fachkundig zur Seite.