Was macht ein Notar?
Zu den Haupttätigkeiten des Notars gehören die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beglaubigung von Unterschriften. Der Notar erforscht dabei den Willen der beteiligten Parteien und fasst die Einigung in für die Vertragsparteien verständliche Worte, so dass die Willenserklärungen der Parteien für diese eindeutig und rechtssicher dokumentiert werden. So können Zweifel über den Inhalt eines Vertrages sowie dadurch später entstehende Meinungsverschiedenheiten vermieden werden.
Das Notariat Dr. Bodenburg unterstützt Sie in allen beurkundungspflichtigen Rechtsangelegenheiten, steht Ihnen als Berater bei der Lösung vertrags- und gesellschaftsrechtlicher Probleme zur Seite, gestaltet im Erbrecht letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge) sowie im Grundstücksrecht Kauf- und Übertragungsverträge und hilft auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nach dem Erbfall einschließlich der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen begleitet das Notariat die Vertragspartner und vermittelt die jeweiligen Interessen der Vertragsbeteiligten.
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